Online Buchung
Wichtige Information zur Abrechnung
In der Sporttherapie Christian Drescher ist folgende Therapeutin berechtigt, über die Zusatzversicherung der Krankenkassen abzurechnen:
moNika Knaus
Med. Masseurin Eidg. FA
ZSR-Nr. V772063
Da die Abrechnungen persönlich über die Therapeuten und nicht über die Firma Christian Drescher Utoquai AG erfolgen, ist nachstehendes zu beachten:
-
Vor Behandlungsbeginn muss der Patient seine Krankenkasse anfragen, in welchem Umfang eine Kostendeckung erfolgt
-
Die Therapie muss in einem vernünftigen zeitlichen Rahmen erfolgen (z.B. wöchentlich oder alle 10 Tage), da sie sonst von den Kassen als Prävention eingestuft werden kann.
-
Die Therapie muss bar oder mit Einzahlungsschein im voraus bezahlt werden. Die Rückerstattung durch die Krankenkasse erfolgt erst nach Abschluss der Therapie.
-
Bei den meisten Kassen können 9 Sitzungen direkt durch den Therapeuten verordnet werden. Länger dauernde Behandlungen, die über Krankheit abgerechnet werden, brauchen eine ärztliche Verordnung.
-
Termine müssen spätestens 24 Stunden vorher abgesagt oder verschoben werden. Ansonsten werden diese verrechnet.